PA 38/1246 Schultheiss und Rat der Stadt Luzern verbieten die Nutzung des Gütschwassers, welches von Privaten in einer eigenen Leitung gefasst und in ihre Häuser geführt wurde, und bewilligen dafür, vom öffentlichen Brunnen je eine Röhre ab der Leitung von Obernau in ihre Häuser zu legen, die von

Archivplan-Kontext


Signatur:PA 38/1246
Titel:Schultheiss und Rat der Stadt Luzern verbieten die Nutzung des Gütschwassers, welches von Privaten in einer eigenen Leitung gefasst und in ihre Häuser geführt wurde, und bewilligen dafür, vom öffentlichen Brunnen je eine Röhre ab der Leitung von Obernau in ihre Häuser zu legen, die von der Stadt unterhalten werden. Diese Bewilligung wird auch Oberst Walthart Amrhyn erteilt. Das Sekretsiegel der Stadt Luzern hängt in einem Truckli
Entstehungszeitraum:30.04.1605
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1655
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1409000
 
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