URK 168/2416 Statthalter und Rat der Stadt Luzern genehmigen den Taunern von Nebikon den Einschlag des ihnen von der Gemeinde Nebikon abgetretenen Gemeindelandes unter Aufzählung der einzelnen Einschläge unter Vorbehalt, dass dieses eingeschlagene und zum Teil überbaute Land weder verpfändet, vert

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 168/2416
Titel:Statthalter und Rat der Stadt Luzern genehmigen den Taunern von Nebikon den Einschlag des ihnen von der Gemeinde Nebikon abgetretenen Gemeindelandes unter Aufzählung der einzelnen Einschläge unter Vorbehalt, dass dieses eingeschlagene und zum Teil überbaute Land weder verpfändet, vertauscht, verkauft oder sonst ohne Bewilligung der Gemeinde und Obrigkeit verändert werde.
Entstehungszeitraum:19.06.1598
Entstehungszeitraum, Anm.:1598 uff frytag vor sant Johannsen deß heiligen tauffers tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:beschädigt; Flecken; Verfärbungen; verschmutzt
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1628
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1269608
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it
Archivkatalog Staatsarchiv Luzern