URK 168/2415 Schultheiss und Rat der Stadt Luzern entscheiden einen Streit zwischen dem Kloster Einsiedeln und den Besitzern der dem Kloster zinsbaren und ehrschätzigen Güter und Höfe in der Grafschaften Willisau und Rothenburg und im Amt Ruswil dahin: Güter, die durch Kauf in fremde Hände verkauf

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 168/2415
Titel:Schultheiss und Rat der Stadt Luzern entscheiden einen Streit zwischen dem Kloster Einsiedeln und den Besitzern der dem Kloster zinsbaren und ehrschätzigen Güter und Höfe in der Grafschaften Willisau und Rothenburg und im Amt Ruswil dahin: Güter, die durch Kauf in fremde Hände verkauft werden, sollen den Ehrschutz schuldig sein; wenn aber Geschwister mit einander dergleichen ehrschätzigen Güter nach dem Tod der Eltern, oder derer, von denen sie solche Güter geerbt haben, unverteilt besitzen und einander nachher auskaufen würden, so sollen sie davon keinen Ehrschatz schuldig sein; wenn diese dagegen einander die verteilten Güter verkaufen, so sollen sie davon den Ehrschatz schuldig sein.
Entstehungszeitraum:01.02.1597
Entstehungszeitraum, Anm.:1597 uff sambstag vor unnser lieben frowen liechtmäß tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1627
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108533
 
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