URK 156/2262 Wer einen Mann anspricht, der ins Freiamt Willisau geschworen hat, kann ihn nur mit dem Zeugnis von sieben seiner Blutsverwandten zurückgewinnen. Urteil im Fall des Jenni Heflinger von Kulmerau., 1420.01.10 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 156/2262
Titel:Wer einen Mann anspricht, der ins Freiamt Willisau geschworen hat, kann ihn nur mit dem Zeugnis von sieben seiner Blutsverwandten zurückgewinnen. Urteil im Fall des Jenni Heflinger von Kulmerau.
Entstehungszeitraum:10.01.1420
Entstehungszeitraum, Anm.:Willisau, 1420 uff mitwuchen nach dem zwoelften tag des jares.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:beschädigt

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:COD 1080, fol. 104.
Veröffentlichungen:RQ Vogtei Willisau I, Nr. 18.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1450
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1267705
 
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