URK 156/2261 Wer einen Mann anspricht, der ins Freiamt Willisau geschworen hat, kann ihn nur mit dem Zeugnis von sieben seiner Blutsverwandten zurückgewinnen. Abschrift eines Vidimus des Propstes von Luzern von der Hand des Willisauer Stadtschreibers Heinrich Räber., 1420.01.10 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 156/2261
Titel:Wer einen Mann anspricht, der ins Freiamt Willisau geschworen hat, kann ihn nur mit dem Zeugnis von sieben seiner Blutsverwandten zurückgewinnen. Abschrift eines Vidimus des Propstes von Luzern von der Hand des Willisauer Stadtschreibers Heinrich Räber.
Entstehungszeitraum:10.01.1420
Entstehungszeitraum, Anm.:1410 uff mitwuchen nach dem zwoelfften tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Tintenfrass

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:RQ Vogtei Willisau I, Nr. 18.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1450
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1267704
 
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