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UA,AA,SU Bürgergemeinde Luzern (Depot des Stadtarchivs Luzern), 1345-1959 (Akzession)
Information on identification |
Ref. code: | UA,AA,SU |
Signatur-Bereich: | UA 1-43, AA 1-847, SU 1-3 |
Title: | Bürgergemeinde Luzern (Depot des Stadtarchivs Luzern) |
Creation date(s): | 1345 - 1959 |
Level: | Akzession |
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Information on extent |
Running meters: | 2.00 |
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Information on context |
Bestandesgeschichte: | Als Folge der Aufhebung der Bürgergemeinde Luzern und ihrer Zusammenlegung mit der Einwohnergemeinde kamen Stadtarchiv und Staatsarchiv überein, dass drei Kategorien von Unterlagen der Bürgergemeinde statt in das eigentlich zuständige Stadtarchiv Luzern ins Staatsarchiv überführt werden sollten: a) Akten und Urkunden zum Bürgerrechtswesen, b) Urkunden zu Liegenschaften, c) Akten und Urkunden zu Fideikommissen. Die oben aufgelisteten ersten beiden Kategorien, welche aus zeitlichen (Inhalt grösstenteils vor 1800) und konservatorischen Gründen ins Staatsarchiv kamen, werden als Depot des Stadtarchivs zu den Privatarchiven gestellt. Es bestehen Detailverzeichnisse mit den oben aufgeführten Signaturen. Die Verzeichnisse wurden ebenfalls übergeben (s. REP 71/2.2). Die Archivalien der Kategorie c) dagegen gelten als moderne staatliche Archivalien, da man davon ausging, dass die bisher von der Bürgergemeinde wahrgenommene Aufsicht über Fideikommisse künftig unter den kantonalen Aufgaben (Stiftungsaufsicht: Justizdepartement resp. Amt für berufliche Vorsorge) figurieren würde (Signatur: A 1188/1-210). Im Zuge der Zusammenlegung der Bürgergemeinde mit der Einwohnergemeinde im Jahre 2000 übergab die Stadt Luzern dem Staatsarchiv die älteren Urkunden und Akten betreffend das Bürgerrecht und verschiedene Liegenschaften als Depot. Zu weiteren älteren Beständen der Bürgergemeinde s. den Bereich Akten Stadt und Ortsbürgergemeinde (SA 1-223) bei den Sonderfonds. Die Bürgerrechtsurkunden und -akten wurden seit 1966 von Dr. Anton Müller (Ebikon) grösstenteils sortiert und verzeichnet. Die Arbeit konnte jedoch erst 1971 - drei Jahre nach Anton Müllers Tod - fertiggestellt werden. Auch über die älteren Akten zu den Liegenschaften besteht ein Verzeichnis. Beide sind alphabetisch aufgebaut. |
Erwerbsart: | Depot |
Eingangsdatum: | 8/17/2000 |
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Information on content and structure |
Inhalt: | Ua 1-43 Bürgerrechtsurkunden für Angehörige der Familien Adam, Auf der Maur, Bircher 1665, Boller 1816, Borromeo, Brun, Castoreo, von Elsas, Eglin, v. Haidenheim, v. Küssnacht, Keller, Kron, v. Luternau, Mackerer, Mettler, v. Montferrat, Mundprad, Niessenberger, Püntener, Reding, Ritter, Rusconi, v. Reussegg, Rust, v. Croario (genannt Sattler), Schmid, Schneller, Schnyder, Sigrist, Trivulzio, Trochsler, Troxler, Wiki 1347-1829 Beziehungen zum Kloster Ottobeuren 1479-1486, Aufnahme von Bürgern aus der Herrschaft Österreich 1361 Aa 1-847* Bürgerrechtsakten für Angehörige der Familien Aebi, Adam, Aklin, Amrein, Andermatt, de Aplano, Bell, Bellmont v. Rickenbach, Bisling, Blarer von Wartensee, Borromeo, Brun, Bühler, Bürgi, Carlin, Casate, Castoreo, Corragioni d’Orelli, Crivelli, Dreilinden, Egli, Eglin, Elpler, Falcini, Faller, Fassbind, Felber, Fleischlin, Fraxinello, Frischher, Gilli, Göldlin, von Greisy, Gunz, v. Haidenheim, Hartmann, Hegner, Herrenwegen, v. Hertenstein, Hoffmann, Honegger, Huber, Hug, Imfeld, Krapf, Küttel, Lantz, Lentz, Leu, Lunati, Lussy, Maderni, Mahler, Mayr. v. Baldegg, Meglinger, Meier, Meyenberg, Müller, Murer, Näf, Nager, Neumann, Nigg, Nussbaumer, Oberst, Odeschalchi, Orelli, Pfyffer, v. Planta, Probstatt, Püntener, Rappazzi, Reding, Ritter, Riva, Rusconi, Ryser, Schallbretter, Schindler, Schlapfer, Schmid, Schneller, v. Schnorff, Schnyder, Schobinger, Schumacher, Schwendimann, Schwytzer v. Buonas, Sellibacher, Seph, Sereni, Solaro, Sonnenberg, Sury, Tanner, Thut, Trivulzio, Tschodler, Twerenbold, v. Ulm, Unterfinger, Wagner, Wegmann, Wickihalter, v. Württemberg, von Wyl, Wyssenbach, Zugmeyer, Zurlauben und Zwyer 1513-1934 Kloster Einsiedeln 1673, Kommende Hohenrain 1413, Goldener Bund 1586, Sempach 1425-1813, Ursulinerinnen 1674 SU 1-1 - 3-63 Akten und Urkunden zu Liegenschaften in Luzern, Littau, Kriens, Malters und Schwarzenberg (u.a. Spitalliegenschaften) 1345-1799 |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv. |
Finding aids: | REP 71/2.2 (Bürgergemeinde Luzern). Verzeichnis bei Ablieferung mitgeliefert (älteres Verzeichnis im Archivsystem nacherfasst 2011) |
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Additional comments |
Bemerkung: | Aus dem Vorwort zum gedruckten Repertorium:
Einleitung Aus der Broschüre vom Jahre 1965 "Das Staatsarchiv Luzern in Quellwerken" von Dr. Fritz Glauser, Staatsarchivar, entnehmen wir, dass die historischen Akten- und Urkundenbestände, die der Stadtgemeinde Luzern in der Sönderung zugefallen sind, ursprünglich vom Stadtarchiv Luzern betreut wurden. Diese zentrale Archivverwaltung wurde auch nach den Jahren 1822 und 1831, als die Stadt Luzern organisatorisch in eine Einwohner-, Ortsbürger- und Korporationsgemeinde eingeteilt wurde, beibehalten. Erst im Jahre 1915 kündigte der Stadtrat den beiden andern Gemeinden und der 1874 gegründeten Kirchgemeinde die gemeinsame Archivverwaltung auf. Seither, betreut der (Orts-) Bürgerrat die Archivalien seiner Verwaltungszweige und Liegenschaften selber. Dagegen sind Archivbestände von wichtigen Verwaltungszweigen oder Gütern, die inzwischen an die Einwohnergemeinde oder den Staat übergegangen sind, an das Stadt- bzw. Staatsarchiv übergeben worden. So wurden in neuster Zeit (1971) sämtliche Akten betreffend den "Schulfonds", die "Jesuiten" und die Liegenschaft "Senti" an das Staatsarchiv übergeben. Im Jahre 1965 hat der Bürgerrat der Stadt Luzern an Dr. phil. Anton Müller, Historiker, Ebikon, den Auftrag erteilt, das Archiv der Bürgergemeinde zu sondern. Die Hauptaufgabe bestand darin, die für die Personengeschichte erheblichen Bestände des Archivs neu zu registrieren d.h. aus den bisherigen Faszikeln in Kassetten einzuordnen. Dabei wurde für die sehr wertvollen und einmaligen Bürgerrechtsbriefe und Akten vor 1798, bzw. vor 1814 die grösste Sorgfalt verwendet. Der Grossteil dieser umfassenden Sönderungsarbeit konnte in den Jahren 1966/68 bewältigt werden. Leider war es Dr. Anton Müller nicht gegönnt, das Werk ganz zu Ende zu führen. Er starb ganz unerwartet am 21. August 1968 im Alter von 49 Jahren. Dr. A. Müller hat mit seiner fachkundigen Vorarbeit für diesen Registerband ein ehrendes Andenken geschaffen. |
| I. Bürgerbücher / Register Luzerner Bürger sind urkundlich erstmals im Jahre 1226 erwähnt. Von jeher galt als Bürger, wer als Kind eines Bürgers geboren wurde. Seit dem 14. Jh. erscheinen die Einbürgerungen häufig durch Einkauf oder durch Verleihung in Anerkennung besonderer Leistungen. 1357 - 1832 Die erste chronologische Erfassung der angenommenen Luzerner Bürger erfolgte in den drei Bürgerbücher ab dem Jahre 1357 (im Staatsarchiv). Das letzte dieser Bürgerbücher schliesst 1832 mit folgendem Vermerk: " Für die seit 1832 ins Ortsbürgerrecht Aufgenommenen wird on der löblichen Verwaltungsbehörde (Armen- und Waisenrat) ein eigenes Verzeichnis geführt, sowie von seiten der löblichen Korporationsgüterverwaltung für diejenigen, welche ins Genossenbürgerrecht sich eingekauft haben. " 1833 - 1902 Die bisher in chronologischer Reihenfolge erfassten Ortsbürger wurden erstmals 1833 in einer Kartothek in alphabetischer Ordnung aufgezeichnet. Diese Kartothek wurde bis zum Jahre 1903 nachgeführt und umfasst gesamthaft 512 Familienkarten (Archiv Bürgergemeinde, 4/0) 1903 - 1923 Gestützt auf das Organisationsgesetz wurden 1903 in sämtlichen Gemeinden des Kantons einheitliche Ortsbürgerregister angelegt. Als Grundlage für die Errichtung dieses Registers dienten die Ergebnisse der eidgenössischen Volkszählung vom 1. Dezember 1900 und für die Stadt Luzern vor allem die vorerwähnte Ortsbürgerkartothek vom Jahre 1833. Die Neuanlage des Bürgerregisters erfolgte alphabetisch in 24 Bänden A - Z, Grossfolioformat. (Archiv Bürgergemeinde, 4/0) 1924 - 1970 Mit dem Inkrafttreten des neuen Bürgerrechtgesetzes per 1. Januar 1924 hat sich die Zahl der Luzerner Stadtbürger mit einem Mal von 4450 auf 12000 erhöht. Aus diesem Anlass wurde das Bürgerregister der Ortsbürgergemeinde Luzern neu erstellt und zwar in losen Familienblätter alphabetisch geordnet und mit einem separaten Namensregister versehen. Seit 1928 werden in der ganzen Schweiz durch die Zivilstandsämter einheitliche Familienregister geführt, die fortan als allein verbindliche "Bürgerregister" gelten. Den Ortsbürgergemeinden Luzern, Münster, Sursee und Willisau wurde mit Verordnung des Regierungsrates vom 20. Dezember 1928 gestattet, ihre Ortsbürgerregister weiter zu führen. Diese doppelte Registerführung wurde vom Bürgerrat Luzern nach Rücksprache mit dem Stadtrat und dem Zivilstandsamt Luzern ab 1. Januar 1970 aufgehoben. Die Heimatscheine werden nunmehr vom Bürgerrat auf Grund der Familienregister des Zivilstandsamtes ausgefertigt. Das "letzte" Bürgerregister hat bis auf weiteres der Bürgergemeinde noch als Kontrollregister für die seit dem Jahre 1924 ausgestellten Heimatscheine zu dienen. |
| II. Bürgerrechtsakten bis 1814 Bürgerbriefe [...] Kassetten Ua Die schwarzen Schachteln enthalten die alten Bürgerrechtsurkunden , die zum Teil in das 14. Jahrhundert zurückdatieren. Die Urkunden sind mit beschrifteten Kartonumschlägen besonders geschützt. Die Beschriftung ist einheitlich in alphabetischer Reihenfolge im Sinne einer Bestandesaufnähme. Archivschachteln Aa In den Archivschachteln (stehend) sind die Bürgerrechts-Akten (Aa 1 ff.) abgelegt. Die Nummernordnung ist alphabetisch, wodurch innerhalb desselben Namens oft mehrere Einzelpapiere sekundären Wertes zusammengefasst sind. Auch diese Schachteln sind aussen numeriert und beschriftet, so dass sich der Benutzer selbst ohne das erschliessende Register in grossen Zügen zurechtfinden dürfte. [...] |
| III. Bürgerrechtsakten 1814 bis 1923 Die neueren Bürgerrechtsakten nach 1814 bis 1923 sind summarischer in einem gemischten Repertorium, worin die Familiennamen sinngemäss den Hauptbestandteil bilden, behandelt. In der Aufstellung und Numerierung der Archivschachteln und Einzelakten schliessen dieselben an die alten Bestände (Aa bis Nr. 12) an. Die Akten sind alphabetisch eingeordnet. Die Schachteln tragen die Bezeichnung "Nachtrag Aa" und die Nr. 13 ff. Auch diese Kassetten sind damit für den Interessenten, der sich sowohl an der alten wie der neuen Serie orientieren wird, zureichend gekennzeichnet. Wenn vereinzelt innerhalb der neueren Bestände ältere Dokumente vorhanden waren, wurden Belegblätter für dieselben an der betreffenden alphabetischen Stelle der Aktenbestände eingelegt. Ein detailliertes Orts- und Sach-Register für diese neueren, nicht unterteilten Bürgerrechtsakten hätte zu weit geführt. Wesentliches wurde in den Faszikeln festgehalten .
IV. Bürgerrechtsakten seit 1924 Die Bürgerrechtsakten seit 1924 sind fortlaufend in numerierten Couverts archiviert. Diese Registernummern korrespondieren mit den im neuesten, bis Ende 1970 nachgeführten Bürgerregister und den Registerkarten verzeichneten Faszikelnummern.
Luzern, November 1971 Bürgerratskanzlei Luzern Der Ratsschreiber: A. Ottiger |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: Bürgergemeinde Luzern (1798-2000) (Provenienz)
siehe auch: SA Bürgergemeinde Luzern, 1387-1969 (Bestand)
siehe auch: FA 37 Archivalien der Ortsbürgergemeinde Luzern, 1700 (ca.)-1900 (ca.) (Akzession)
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2009 |
Permission required: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=121974 |
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