URK 538/10058 Der Rat von Nidwalden erlaubt den Franziskanern zu Luzern jährlich zweimal das Almosen einzusammeln, jedoch entweder vor Alpaufzug oder dann erst wieder nach Alpabfahrt. Die Franziskaner müssen sich verpflichten, in Pestzeiten zwei Beichtväter nach Nidwalden zu schicken., 1666.04.28

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:URK 538/10058
Titel:Der Rat von Nidwalden erlaubt den Franziskanern zu Luzern jährlich zweimal das Almosen einzusammeln, jedoch entweder vor Alpaufzug oder dann erst wieder nach Alpabfahrt. Die Franziskaner müssen sich verpflichten, in Pestzeiten zwei Beichtväter nach Nidwalden zu schicken.
Entstehungszeitraum:28.04.1666
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1696
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1199855
 
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