AKT 19D/682 Recht der Belehnung der Tragerei über die fünf Kirchensätze und die Verwaltung der Twinge Wangen und Dietwil. Luzern bestätigt die Rechte des Stifts als Lehensherr über die fünf Pfarreien (und vier Kaplaneien) und auf die daraus resultierenden Einkünfte, Abschriften Anfang 16. und 18.

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:AKT 19D/682
Titel:Recht der Belehnung der Tragerei über die fünf Kirchensätze und die Verwaltung der Twinge Wangen und Dietwil. Luzern bestätigt die Rechte des Stifts als Lehensherr über die fünf Pfarreien (und vier Kaplaneien) und auf die daraus resultierenden Einkünfte, Abschriften Anfang 16. und 18. Jh.
Entstehungszeitraum:1492
Darin:Abschrift des Stiftungsbriefes von Stiftsnotar Andreas Erni 1479, Anfang 16. Jh.
Konkordanz:AKT A1 F9 Schachtel 1053
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1522
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1177515
 
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