AKT 19D/681 Recht der Belehnung der Tragerei über die fünf Kirchensätze und die Verwaltung der Twinge Wangen und Dietwil. Entscheid der Regierung zur bischöflichen Besteuerung der Lütishofer Kirchensätze, Luzern verzichtet zugunsten des Stifts auf Leiherecht, Fall und Ehrschatz, Abschriften 18. Jh

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:AKT 19D/681
Titel:Recht der Belehnung der Tragerei über die fünf Kirchensätze und die Verwaltung der Twinge Wangen und Dietwil. Entscheid der Regierung zur bischöflichen Besteuerung der Lütishofer Kirchensätze, Luzern verzichtet zugunsten des Stifts auf Leiherecht, Fall und Ehrschatz, Abschriften 18. Jh.
Entstehungszeitraum:1488 - 1489
Konkordanz:AKT A1 F9 Schachtel 1053
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1519
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1177514
 
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