| |
Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | FAA 6001 |
| Titel: | Annalen |
| Entstehungszeitraum: | 19.08.1640 |
| Darin: | Amtseinsetzung, Korrespondenzen wegen der Schwierigkeiten mit den zwei Karenzjahren |
| Archivalienart: | Akte |
| Stufe: | Archiveinheit |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Sprache / Schrift: | lateinisch |
| Umfang (Medienbeschreibung): | 42 Seiten |
|
Weitere Bemerkungen |
| Bemerkung: | [In einem Experiment wurden die gescannten Seiten im Dezember 2025 mit Google Gemini transkibiert, nach Deutsch übersetzt und zusammengefasst. Hier folgt die Zusammenfassung, sie wurde nicht überarbeitet und ist mit grösster Vorsicht zu verwenden.]
Hier ist eine Zusammenfassung des Dokuments in logischen Blöcken, wobei die Korrespondenzen separat aufgeführt sind: 1. Einleitung und Konflikt um die Bestätigung (Seiten 1, 10-15) Der Text beginnt mit einer rechtlichen Erörterung zur Wahl des neuen Propstes Wilhelm Meyer im Jahr 1640. Es bestand eine Unsicherheit darüber, ob der Propst eine päpstliche Bestätigung („unter dem Bleisiegel“) benötigte, um sein Amt und die Einkünfte rechtmäßig auszuüben. • Der Konflikt: Der Nuntius forderte zunächst eine Bestätigung, da „erste Würden“ dem Apostolischen Stuhl reserviert seien. Auch der Bischof von Konstanz erhob Anspruch auf das Bestätigungsrecht. • Die Argumentation: Der Autor (der Propst selbst) argumentiert, dass die Propstei Beromünster unter dem Patronatsrecht des Rates von Luzern steht und daher keine päpstliche Reservierung greift. Dies wird durch historische Privilegien (Bulle von Sixtus IV.) und Gewohnheitsrecht gestützt. 2. Die Einsetzungszeremonie (Seiten 2-6) Dieser Abschnitt beschreibt detailliert den Ablauf der Amtseinführung am 19. August 1640: • Teilnehmer: Eine Auflistung der geistlichen und weltlichen Begleiter, darunter Mitglieder des Kleinen und Großen Rates von Luzern sowie der Vater des Propstes . • Ablauf: Der Ritt von Luzern nach Beromünster, der Empfang durch das Kapitel, Ansprachen des Kustos und des Ammanns sowie der Einzug in die Kirche . • Rituale: Eidesleistung, Glaubensbekenntnis, Gesang des Te Deum, Friedenskuss des Klerus und die erste Messe . • Notiz: Der Propst übernahm sofort die Lasten des Amtes und bezog das Propsteihaus. 3. Philosophische Betrachtung über Ehre und Amt (Seiten 7-9) Ein Exkurs über die Vergänglichkeit von Ruhm und die Bürde hoher Ämter. Der Autor warnt davor, Ämter nur wegen der Ehre anzustreben, da diese wie „Rauch“ vergehe und oft ins Elend führe. Er zitiert historische und biblische Beispiele (Heliogabalus, Psalm 36) um zu zeigen, dass mit der Würde vor allem Lasten und Gefahren verbunden sind. 4. Brief von Nuntius Hieronymus Farnese (Seiten 10-11) Absender: Nuntius Hieronymus Farnese (Luzern) Empfänger: Wilhelm Meyer (Propst electus) Datum: 9. Juli 1640 Zusammenfassung: Der Nuntius gratuliert zur Wahl, drückt aber sein Befremden aus, dass er noch nicht offiziell informiert wurde. Er fordert Meyer unter Androhung von Kirchenstrafen auf, sich innerhalb des Monats Juli bei ihm zur Bestätigung einzufinden, da diese Würde dem Heiligen Stuhl reserviert sei. 5. Brief von Kardinal Barberini (Seiten 13-14) Absender: Kardinal Barberini (Rom) Empfänger: Nuntius Farnese (Luzern) Datum: 8. September 1640 Zusammenfassung: Der Kardinal weist den Nuntius an, das Privileg von Papst Sixtus IV., welches dem Kanton Luzern Rechte an der Propstei einräumt, zu respektieren. Wenn das Privileg authentisch ist, soll der gewählte Propst nicht mit den Kosten für päpstliche Bullen belastet werden, um die Gnade der Vorgängerpäpste nicht zu schmälern. Dies entschied den Konflikt zugunsten des Propstes. 6. Aufstellung der Wahlkosten (Seiten 16-17) Der Autor listet detailliert die Ausgaben auf, die er für seine Wahl und Einsetzung tätigen musste. Die Gesamtsumme belief sich auf 2154 Gulden. Posten waren unter anderem: • Zahlungen an die Ratsherren („Stube“). • Schreibgebühren und Siegel. • Geschenke (Silberbecher) und Bewirtungskosten (Essen, Wein, Brot) für das Gefolge und die Räte. |
| 7. Der Streit um die Karenzjahre (Seiten 17-26) Es entbrannte ein Streit darüber, ob der neue Propst sofort Anspruch auf die Einkünfte des Kanonikats hat oder – wie üblich – zwei „Karenzjahre“ (Wartejahre) ohne volle Bezüge abwarten muss. • Argumente gegen sofortigen Bezug: Statuten verlangen zwei Jahre Karenz; Einkünfte dieser Jahre gehören den Erben des Vorgängers oder der Kirchenfabrik (Baufonds). • Argumente des Propstes: Er ist sofort zur Residenz und Amtsführung verpflichtet („Niemand dient auf eigenen Sold“). Die Einkünfte der Propstei allein sind zu gering (ca. 573 Gulden) für die repräsentativen Pflichten. Da er die Lasten trägt, stehen ihm auch die Vorteile zu. 8. Brief von Nuntius Farnese an das Kapitel (Seiten 27-28) Absender: Nuntius Hieronymus Farnese Empfänger: Kapitel von Beromünster Datum: 19. Juli 1640 Zusammenfassung: Der Nuntius teilt mit, dass der gewählte Propst eine Petition um sofortigen Bezug der Einkünfte eingereicht hat. Er signalisiert Zustimmung, da dies dem Wohl des Kollegiums diene, bittet das Kapitel aber formal um Stellungnahme, falls gewichtige Gründe dagegen sprechen. Zudem mahnt er zur Vorsicht bei der Neuwahl des Kustos. 9. Intrigen des Kapitels und Memorial (Seiten 28-32) Einige Mitglieder des Kapitels versuchten, den Nuntius durch ein geheimes „Memorial“ umzustimmen. • Inhalt des Memorials: Sie argumentierten, die Gelder würden dringend für die baufällige Kirche benötigt. Sie boten einen Kompromiss an, den der Propst jedoch ablehnte. • Reaktion des Autors: Er widerlegt die Argumente als neidvoll und unlogisch. Das Kollegium brauche einen funktionierenden Vorsteher mehr als Geld für das Gebäude, und reiche Chorherren sollten sich nicht auf Kosten des Propstes bereichern. 10. Dekret von Nuntius Farnese (Seiten 32-33) Absender: Nuntius Hieronymus Farnese Empfänger: Kustos und Kapitel von Beromünster Datum: 2. August 1640 Zusammenfassung: Der Nuntius entscheidet zugunsten des Propstes. Er befiehlt dem Kapitel kraft apostolischer Autorität, den Propst ohne Widerstand in den Besitz der Propstei einzusetzen. Der Propst soll sofort alle Einkünfte (Propstei und Kanonikat) sowie Sitz und Stimme im Kapitel erhalten, ungeachtet entgegenstehender Statuten. 11. Brief von Nuntius Carlo d'Aversa (Seite 34) Absender: Nuntius Carlo d'Aversa (Stans) Datum: 17. November 1654 Zusammenfassung: Ein späterer Brief, in dem der Nuntius seine Freude über die mittlerweile eingekehrte Ruhe und den Frieden im Stift Beromünster ausdrückt, die er bei einer Visitation festgestellt hat. 12. Jurisdiktionsstreit während der Vakanz (Seiten 35-41) Zum Schluss wird ein juristisches Problem erörtert: Wer hat während der Vakanz (Zeit zwischen Tod des alten und Amtsantritt des neuen Propstes) die Jurisdiktion (z.B. Siegelung von Testamenten) und Anspruch auf Nebeneinkünfte?. • Position des Kapitels: Es beansprucht diese Rechte für sich. • Position des Autors: Das Kapitel hat sein Wahlrecht an Luzern abgetreten und besitzt daher keine Jurisdiktion mehr in der Vakanz. Da der Nachfolger die Lasten (z.B. Unterhalt illegitimer Kinder) trägt, stehen ihm auch rückwirkend die Akzidenzien und Rechte der Vakanzzeit zu. Der gewählte Propst gilt sofort als bestätigt und besitzt damit die Jurisdiktion. |
|
| |
Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1690 |
| Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
| |
URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1135320 |
| |