URK 617/12289 Schultheiss und Rat von Bern entscheiden im Streit zwischen dem Kloster St. Urban und Thomas Eichler von Wangen, dass das Kloster nicht verpflichtet sei, ein Gut für ausstehende Zinsen anzunehmen, sondern nur Sachen bis zum Betrag der Schuldsumme., 1520.05.26 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 617/12289
Titel:Schultheiss und Rat von Bern entscheiden im Streit zwischen dem Kloster St. Urban und Thomas Eichler von Wangen, dass das Kloster nicht verpflichtet sei, ein Gut für ausstehende Zinsen anzunehmen, sondern nur Sachen bis zum Betrag der Schuldsumme.
Entstehungszeitraum:26.05.1520
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Bern, Stadt.

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Weissbuch fol. 61v-62. Cod. Nr. 1 fol. 15-16.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1550
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1118745
 
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