URK 617/12288 Schultheiss und Rat von Bern verordnen auf Ersuchen des Klosters St. Urban, dass nur solche Güter für ausstehende Zinse als Pfand eingesetzt werden dürfen, auf denen der betreffende Zins haftet., 1518.09.22 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 617/12288
Titel:Schultheiss und Rat von Bern verordnen auf Ersuchen des Klosters St. Urban, dass nur solche Güter für ausstehende Zinse als Pfand eingesetzt werden dürfen, auf denen der betreffende Zins haftet.
Entstehungszeitraum:22.09.1518
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Bern, Stadt.

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Weissbuch fol. 61. Cod. Nr. 1 fol. 14-15
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1548
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1118743
 
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