URK 444/7982 Bischof Heinrich von Konstanz erteilt dem Dekan des Kapitels und dem Rektor der Pfarrei Luzern die Vollmacht, Kleriker, die sich schwerer Verbrechen schuldig gemacht haben, durch die weltlichen Behörden gefangen nehmen und dem Bischof übergeben zu lassen. Geistliche des Dekanats, die

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 444/7982
Titel:Bischof Heinrich von Konstanz erteilt dem Dekan des Kapitels und dem Rektor der Pfarrei Luzern die Vollmacht, Kleriker, die sich schwerer Verbrechen schuldig gemacht haben, durch die weltlichen Behörden gefangen nehmen und dem Bischof übergeben zu lassen. Geistliche des Dekanats, die als Wucherer, Wirtshausbesucher und Konkubinarier bekannt sind, sollen dem Bischof gemeldet werden.
Entstehungszeitraum:06.05.1378
Entstehungszeitraum, Anm.:Luzern, 1378 die sexta mensis maii.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Heinrich von Brandis, Bischof von Konstanz.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch
Physische Beschaffenheit:etwas verschmutzt

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Segesser, Rechtsgeschichte II, 745f.; Schubiger, Heinrich III. von Brandis, 312-314.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1408
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1114617
 
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