URK 21/844 Auf eine Klage des Hans Gruber waren Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Luzern auf das Landgericht nach Winterthur und andere Gerichte geladen, und in die Acht erklärt worden. \ Auf eine dem König Sigmund hierüber eingereichte Beschwerde durch eine Gesadtschaft von Luzern erklärt d

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 21/844
Titel:Auf eine Klage des Hans Gruber waren Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Luzern auf das Landgericht nach Winterthur und andere Gerichte geladen, und in die Acht erklärt worden.
Auf eine dem König Sigmund hierüber eingereichte Beschwerde durch eine Gesadtschaft von Luzern erklärt derselbe alle des genannten Grubers wegen an Luzern erlassene Verhandlungen und die Folgen derselben, als Acht und anderes, für kraftlos und gebietet allen Angehörigen des Reichs, die von Luzern bei ihren Freiheiten unangefochten bleiben zu lassen.
Entstehungszeitraum:29.08.1418
Entstehungszeitraum, Anm.:Weingarten, 1418 des nechsten montags vor sant Egidii tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Sigmund, König.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:URK 16/744. COD 1080, fol. 209v.
Veröffentlichungen:Der Geschichtsfreund I, 9. Segesser, RechtsgeschichteII, 114.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1448
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1109251
 
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