URK 20/843 König Sigmund gebietet allen Bürgermeistern, Schultheissen, Richtern und Amtsleuten des Reichs, dass sie die Gesetze und Verordnungen, welche die Bürger von Luzern für ihren Bedarf erlassen, unversehrt bestehen lassen sollen., 1415.04.15 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 20/843
Titel:König Sigmund gebietet allen Bürgermeistern, Schultheissen, Richtern und Amtsleuten des Reichs, dass sie die Gesetze und Verordnungen, welche die Bürger von Luzern für ihren Bedarf erlassen, unversehrt bestehen lassen sollen.
Entstehungszeitraum:15.04.1415
Entstehungszeitraum, Anm.:Konstanz, 1415 des nechsten montags nach sant Tiburtii tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Sigmund, König.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:COD 1080, fol. 185 (deutsch), 185v (lateinisch).
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1445
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1109112
 
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