URK 19/838 König Wenzel erteilt Schultheiss, Rat und Bürgern der Stadt Luzern die Freiheit oder den Bann über das Blut zu richten (hohe Gerichtsbarkeit) nach den Rechten, und gebietet allen Fürsten, Rittern und Knechten, Richtern und Amtleuten, Städten und Gemeinden des Reichs, die von Luzern dabe

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 19/838
Titel:König Wenzel erteilt Schultheiss, Rat und Bürgern der Stadt Luzern die Freiheit oder den Bann über das Blut zu richten (hohe Gerichtsbarkeit) nach den Rechten, und gebietet allen Fürsten, Rittern und Knechten, Richtern und Amtleuten, Städten und Gemeinden des Reichs, die von Luzern dabei zu unterstützen und zu schützen.
Entstehungszeitraum:18.01.1390
Entstehungszeitraum, Anm.:Bürglein, 1390 an dem nechsten dinstag nach Hylarii.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:König Wenzel, Hofgericht.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:COD 1080, fol. 195v; RP 1, fol. 110v. Beiliegend eine zeitgenössische Abschrift auf Papier.
Veröffentlichungen:Segesser, Rechtsgeschichte I, 281.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1420
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108908
 
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