URK 19/837 König Wenzel erteilt der Stadt Luzern die Freiheit, dass sie jeden schädlichen Menschen, der in ihr Gefängnis gekommen, auf starken Verdacht hin hinrichten dürfe, und dass die Bürger des Rats und die Schöffen zu Luzern das Recht haben, über ihre Bürger, deren Kinder, Verwandte und Knech

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 19/837
Titel:König Wenzel erteilt der Stadt Luzern die Freiheit, dass sie jeden schädlichen Menschen, der in ihr Gefängnis gekommen, auf starken Verdacht hin hinrichten dürfe, und dass die Bürger des Rats und die Schöffen zu Luzern das Recht haben, über ihre Bürger, deren Kinder, Verwandte und Knechte, wenn es ihnen richtig scheint, dass sie wegen ihrer Ungeratenheit besser tot seien als lebendig, zu richten und sie zu töten, wie es sie gut dünkt.
Entstehungszeitraum:10.10.1381
Entstehungszeitraum, Anm.:Nürnberg, 1381 an dem donerstag nach sant Dyonisius tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Wenzel, König.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:COD 1080, fol. 190v; RP 1, fol. 110.
Veröffentlichungen:Segesser, Rechtsgeschichte I, 281; Der Geschichtsfreund I, 6.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1411
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108905
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it
Archivkatalog Staatsarchiv Luzern