URK 173/2481 Schultheiss und Rat der Stadt Luzern entscheiden einen Streit zwischen dem Twingherrn der Herrschaft Kastelen und Hans Trüssel von Briseck dahin, dass durch den Abkauf an die Herbort von Willisau nur der Ehrschatz abgelöst worden ist, nicht aber der Bodenzins und Fall, und dass daher

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 173/2481
Titel:Schultheiss und Rat der Stadt Luzern entscheiden einen Streit zwischen dem Twingherrn der Herrschaft Kastelen und Hans Trüssel von Briseck dahin, dass durch den Abkauf an die Herbort von Willisau nur der Ehrschatz abgelöst worden ist, nicht aber der Bodenzins und Fall, und dass daher Trüssel letztere zu entrichten schuldig sei.
Entstehungszeitraum:18.05.1606
Entstehungszeitraum, Anm.:1606 uff donstag vor der heiligen dryfalltigkeit tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Den Brüchen entlang etwas abgerieben; Flecken
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1636
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108634
 
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