Angaben zur Identifikation |
Signatur: | URK 173/2480 |
Titel: | Nähere Bestimmungen die Frondienste für die Herrschaft Kastelen betreffend; Bestätigung der alten Verträge und Bestimmung der Kostenbezahlung; Erklärung, dass die Rechte des Herrn von Kastelen am Leibtagwan (persönlicher Frondienst) geschützt bleiben sollen, in dem Sinn, dass jeder in diesen beiden Gerechtsamen Begriffene einen Tag im Jahr fronen soll, dass von den übrigen Fron- und Ehrtagwanen aber die Bauersame vier Tage leisten solle, doch nur, wenn er auf den Gütern des Schlosses baut, wozu dann die Bauersame das Material ohne des Herrn Entgelt führen muss, wenn es im Twing ist. |
Entstehungszeitraum: | 20.05.1605 |
Entstehungszeitraum, Anm.: | 1605 uff frytag nach der uffart unßers herrn Jesu Christi. |
Archivalienart: | Urkunde |
Stufe: | Archiveinheit |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Siegler: | Luzern, Stadt. |
Trägermaterial: | Pergament |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache / Schrift: | Deutsch |
Physische Beschaffenheit: | Den Brüchen entlang abgerieben. |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1635 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108632 |
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