URK 173/2480 Nähere Bestimmungen die Frondienste für die Herrschaft Kastelen betreffend; Bestätigung der alten Verträge und Bestimmung der Kostenbezahlung; Erklärung, dass die Rechte des Herrn von Kastelen am Leibtagwan (persönlicher Frondienst) geschützt bleiben sollen, in dem Sinn, dass jeder in

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 173/2480
Titel:Nähere Bestimmungen die Frondienste für die Herrschaft Kastelen betreffend; Bestätigung der alten Verträge und Bestimmung der Kostenbezahlung; Erklärung, dass die Rechte des Herrn von Kastelen am Leibtagwan (persönlicher Frondienst) geschützt bleiben sollen, in dem Sinn, dass jeder in diesen beiden Gerechtsamen Begriffene einen Tag im Jahr fronen soll, dass von den übrigen Fron- und Ehrtagwanen aber die Bauersame vier Tage leisten solle, doch nur, wenn er auf den Gütern des Schlosses baut, wozu dann die Bauersame das Material ohne des Herrn Entgelt führen muss, wenn es im Twing ist.
Entstehungszeitraum:20.05.1605
Entstehungszeitraum, Anm.:1605 uff frytag nach der uffart unßers herrn Jesu Christi.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Den Brüchen entlang abgerieben.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1635
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108632
 
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