SA 219 Gemeinalp der Stadt Willisau. Auf Ersuchen Willisaus gestatten Schultheiss und Rat in Luzern der Stadt Willisau, den Hochwald im oberen Enzi, soweit dieser nicht zugänglich ist und aus ihm kein Bau- und Brennholz gewonnen werden kann, zu schwänden und als Alp einzurichten, die im Sommer mit

Archivplan-Kontext


Signatur:SA 219
Titel:Gemeinalp der Stadt Willisau. Auf Ersuchen Willisaus gestatten Schultheiss und Rat in Luzern der Stadt Willisau, den Hochwald im oberen Enzi, soweit dieser nicht zugänglich ist und aus ihm kein Bau- und Brennholz gewonnen werden kann, zu schwänden und als Alp einzurichten, die im Sommer mit Vieh bestossen wird. Bei einem Augenschein von mehreren Luzerner Ratsherren beteuert eine Abordnung des Willisauer Rates, dass zugängliches und nutzbares Bau- und Brennholz stehen gelassen werde. Kopie .18. Jh. 1558 Juni 20.
Eid des Bannwarts in den luzernischen obrigkeitlichen Wäldern im Kleinweidli jenseits der Reuss und zu Kleindietwil. Original, ausgestellt von der Luzerner Kanzlei. Um 1700
Schultheiss und Rat der Stadt Luzern beschliessen, dass die Bewerber für jene geistlichen Pfründen, die den Angehörigen auf der Landschaft offen stehen, geweihte Priester sein müssen. Fremde Priester dürfen nicht in luzernische Pfründen eingesetzt werden. 1743
Entstehungszeitraum:1558 - 1743
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1773
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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