EB 442 Beschluss des Direktoriums betr. das Vorgehen der eigentlich dem Zehnt gehörigen, aber durch die geltende Rechtsordnung bezüglich der Feudallasten noch nicht vollumfänglich geregelten Feldfrüchte, 1798.06.09 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:EB 442
Titel:Beschluss des Direktoriums betr. das Vorgehen der eigentlich dem Zehnt gehörigen, aber durch die geltende Rechtsordnung bezüglich der Feudallasten noch nicht vollumfänglich geregelten Feldfrüchte
Entstehungszeitraum:09.06.1798
Konkordanz:EB 442
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ansichtsbild:
  • 1
  • 2
    
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1798
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=2301885
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it
Archivkatalog Staatsarchiv Luzern