EB Eiserner Bestand, 1594-1976 (ca.) (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:EB
Titel:Eiserner Bestand
Entstehungszeitraum:1594 - ca. 1976
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Laufmeter:40,00

Angaben zum Kontext

Bestandesgeschichte:Der Ursprung des so genannten «Eisernen Bestandes» ist nicht restlos geklärt. Wahrscheinlich stammen die Druckschriften aus der für den Druck der kantonalen Druckschriften zuständigen Staatskanzlei, von welcher aus sie vermutlich in das ihr unterstellte Staatsarchiv gelangten. Das Staatsarchiv diente zeitweise als Empfang für die Staatskanzlei, übernahm die Ausgabe und den Verkauf der kantonalen Drucke und erhielt dafür bspw. jeweils 100 Ausgaben des Kantonsblatts. Noch bis ins späte 20. Jahrhundert konnten am Empfang des Staatsarchivs kantonale Druckschriften bezogen werden, bevor diese Aufgabe durch eine Abteilung der Staatskanzlei übernommen wurde, welche bis zur Einstellung des Druckes kantonaler Schriften ein Druckschriftenlager bewirtschaftete. Ob der Eiserne Bestand aus einer ähnlichen Ansammlung von Druckschriften für die Abgabe entstand, ist nicht abschliessend festzustellen, scheint jedoch wahrscheinlich. Der Begriff «Eiserner Bestand» kann möglicherweise auf die Praxis zurückgeführt werden, jeweils ein paar Exemplare jeder Drucksache als Reserve beiseite zu legen.

Gesichert ist, dass die ersten ca. 2600 Drucke Mitte des 19. Jahrhunderts – beginnend mit Friedrich Bell (Einträge bis 1860) – durch Mitarbeitende des Staatsarchivs systematisch nummeriert und auf Titelebene in einem Repertorium erschlossen wurden. Neben der Handschrift von Bell mit den markanten, breiten Querstreifen beim Buchstabe «L» lassen sich noch die Handschriften von Theodor von Liebenau (ab Einträgen mit Jahrgang 1874, mit Abnahme der Sehfähigkeit von Liebenaus zunehmend unleserlicher) und Peter Xaver Weber (ab Jahrgang 1894) erkennen. Auf Grund der weiteren, nicht näher bestimmbaren Schriftbilder arbeiteten vermutlich weitere Archivgehilfen, Unterarchivare oder sonstige Verwaltungsangestellte für längere oder kürzere Zeiträume an diesem ersten Verzeichnis. Dieses bis 1908 (Druckjahr) geführte Repertorium diente als Grundlage für die Erschliessung in der Archivdatenbank. Für Dokumente ab 1908 wurde in einem neuen Verzeichnis auf eine summarische Erschliessung nach Kategorien und Datum umgestellt, welches bis in die 1970er Jahre fortgesetzt wurde.

Im durch die Staatsarchivare zwischen 1831 und 1902 geführten Archivtagebuch (AKT 32/890) wurde keine Sammlung von Druckschriften explizit erwähnt oder gar als «Eiserner Bestand» bezeichnet. Es liegt jedoch nahe, dass das Staatsarchiv, aufgrund der oberwähnten Aufgabe, amtliche Druckschriften an die Bürgerschaft oder an Institutionen abzugeben, über eine solche Sammlung verfügte. Die Bedienung der luzernischen Buchhandlungen mit Luzerner Gesetzen durch das Staatsarchiv wurde im Archivtagebuch erstmals am 15. April 1845 erwähnt. Staatsarchivar Friedrich Bell (1856-1871) begann im Dezember 1856 mit einer Neuordnung der Druckschriften, erwähnt diese danach in seinen jährlichen Arbeitszusammenfassungen jedoch nicht weiter. Theodor von Liebenau beklagte 1893, dass «(...) selbst die Behörden nicht einmal die amtlichen Publikationen dem Staatsarchiv vollständig zustellen (...)». Erst unter Peter Xaver Weber (1914-1940) wird erstmals eine Sammlung von amtlichen Druckschriften in verschiedenen Archivinventaren als «Sammlung kant. Drucksachen» und «Feuerlager» erwähnt. Um 1947 wurde der – dann auch als solcher bezeichnete – «Eiserne Bestand» zusammen mit den meisten Urkunden und Protokollbänden im Tresorraum des Staatsarchivs an der Bahnhofstrasse 18 aufbewahrt. Ab 1947 wurden auf Anordnung des damaligen Staatsarchivars Josef Schmid (1941-1971) Originalbeschlüsse aus den Akten entfernt und in die geschäftstechnische Serie des «Eisernen Bestandes» überführt. Unter Schmid wurde auch eine neue Systematik mit Abkürzungen für verschiedene Arten von Druckschriften («B» für Botschaft, «G» für Gesetz etc.) mit Publikationsdatum sowie Angaben zum physischen Aufbewahrungsort erstellt und der Bestand innerhalb der Magazine umplatziert.
Im Gegensatz zu der gebundenen Sammlung «COD 1256», welche zeitweise im öffentlichen Bereich des Archivs stand, war der «Eiserne Bestand» für externe Forscherinnen und Forscher nicht zugänglich. Selbst die Nutzung durch Mitarbeitende des Staatsarchivs war unter den Staatsarchivaren Fritz Glauser (1971-1997) und Anton Gössi (1997-2007) nicht erlaubt. Als Vorbereitung auf den Umzug vom Gebäude an der Bahnhofstrasse an die Schützenstrasse wurde der Bestand durch die Restaurierungsabteilung neu verpackt, die grundlegende Ordnung und Nummerierung blieb unverändert. Nach dem Umzug lagerte der Bestand in einem noch ungenutzten Magazin im 4. Stock des Magazintraktes an der Schützenstrasse 9, welches auf Grund von Platzbedarf für erschlossene Bestände 2023 geleert werden musste. Um den Inhalt des Bestandes zu sichern und nutzbar zu machen, wurde 2023 mit der Erschliessung und Digitalisierung des Bestands begonnen.
Erwerbsart:Ablieferung
Eingangsdatum:ca. 1850 - ca. 1976

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Beim ursprünglich rund 50 Laufmeter Umfang umfassenden «Eisernen Bestand» handelt es sich um die konservatorisch besterhaltene Sammlung von Druckschriften des Kantons Luzern und seiner Rechtsvorgänger im Staatsarchiv Luzern. Er umfasst wenn auch nicht alle, so doch einen signifikanten Anteil (ca. 10'000 Stücke) der durch den Staat in Auftrag gegebenen Drucke des ausgehenden 17. bis 20. Jahrhunderts. Neben Mandaten enthält der Eiserne Bestand u.a. auch Berichte, Gesetze, Botschaften, Verordnungen oder Anordnungen, teils einseitige, teils mehrseitige Stücke. Das älteste Dokument, Signatur EB 1, wurde von Renward Cysat 1594 verfasst und 1611 in München gedruckt. Ein typischer Vertreter der Sammlung ist etwa EB 4, «Verordnung gegen das Reislaufen», ein einseitiges staatliches Mandat aus dem 17. Jahrhundert, in dem der Stadtstaat Luzern seinen Bürgern das Reislaufen verbietet. Umfassende, gebundene Berichte wie Cysats «Regiment und Ordnung in Pestilenzischen Zeiten zu gebrauchen» (EB 1, 30 Seiten) machen mindestens für das Ancien Régime den kleineren Teil der Sammlung aus.

Bis 1750 enthält der Bestand lediglich 75 Drucke, bis Ende des Ancien Régime 1798 sind es deren 325. Während der Helvetik explodiert die Zahl der enthaltenen Druckschriften: So wurden während dieser Zeit weitere 800 Dokumente der Sammlung beigefügt. Ob es sich dabei um einen Teil der umfassenden, durch ein Repertorium zwar belegten, im Staatsarchiv als solche jedoch nicht mehr vorhandenen Sammlung helvetischer Mandate handelt, ist nicht rekonstruierbar.

Neben dem «Eisernen Bestand» existieren im Staatsarchiv mehrere ab dem 15. Jahrhundert zusammengestellte Sammlungen von Ordnungen, Satzungen, Mandaten und Gesetzestexten. Die umfassendste Sammlung von Originalen und Abschriften, COD 1256/1 bis 18, umfasst 18 Bände. Diese wurde im 19. Jahrhundert angelegt und später gebunden. Die vorhandenen Sammlungen sind nicht deckungsgleich, alle enthalten Schriften, welche in den jeweils anderen Beständen fehlen (s. «verwandtes Material»). In ihrer Summe dürften diese Bestände die meisten im Staatsarchiv vorhandenen Mandate abdecken, wobei allerdings u.a. in der «Rechtsgeschichte der Stadt und Republik Lucern» von Anton Phillip von Segesser auf nicht in den Sammlungen enthaltene Mandate verwiesen wird.
Ordnung und Klassifikation:Die Unterlagen waren grösstenteils chronologisch geordnet und durchnummeriert. Sie wurden in dieser Ordnung erschlossen.

Die Gruppen wurden zur Unterteilung des Bestandes erstellt, sie sind weder in den Repertorien noch im physischen Bestand so vorhanden. Als Gruppentitel wurden die Verfassungen sowie grössere Verfassungsrevisionen des Kanton Luzern gewählt.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv.
Erschliessungsgrad:detailliert
Findhilfsmittel:REP 81/1: 1594 - 1908 (gültig bis Nr. 3369)
REP 81/2: 1594 - 1958 (gültig ab Nr. 3370)
REP 81/3: 1957 - ca. 1976

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:COD 1256/1-18 (Gebundene Sammlung, Abschriften und Originale)
COD 1256/19-55 (Lose Mandatesammlung)
BB 11-12 (Gebundene Sammlung helvetischer Mandate)
PA 45 (Druckschriften Helvetik)
PA 49 (Druckschriften Helvetik, Mediation, Restauration)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
COD 1256/1 Regierungsverordnungen des Kantons Luzern. Zusammengestellt aus Konzepten, Abschriften und Drucken im frühen 19. Jahrhundert, 1 Band., 1252-1577 (Archiveinheit)

siehe auch:
COD 1256/19 Verbot einer Schrift gegen Wilhelm Tell 1760 Juni 27 \ Brand in Beromünster. Aufruf 1764 März 23, 1760-1764 (Archiveinheit)

siehe auch:
BB 11 Helvetische Mandate (Drucksachen)., 1799.07-1800 (Archiveinheit)

siehe auch:
BB 12 Helvetische Mandate (Drucksachen)., 1800-1803 (Archiveinheit)

siehe auch:
PA 45 Helvetische Druckschriften, 1798-1800 (Akzession)

siehe auch:
PA 49 Druckschriften Helvetik, Mediation und Restauration, 1798-1833 (Akzession)
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1976
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=2299957
 
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