Titel: | Oberste Leitung der SMB / Josef Kaufmann. - In: Echo SMB, 31, No 1, S. 21-25 Die drei obersten Instanzen sind die Grundlagen der Gesellschaft, sind aber nicht die alltägliche Leitung. Bei einer kollegialen Leitung sind gewöhnlich alle Mitglieder der Leitung gleichberechtigt. Entscheidungen werden kollegial getroffen. Die kollegiale Leitung ist aber schwerfällig, was sich vor allem in einer dynamischen Gesellschaft nachteilig auswirkt. Die Zentralkommission hat bei der Ausarbeitung des Konstitutionenentwurfes die kollegiale Leitung einstimmig abgelehnt. Damit ist bejaht, dass der Generalobere als Mann an der Spitze die oberste Leitung innehat. - Die Aufgaben des Generalobern umfassen drei grundlegende Bereiche: 1. Die Gesamtleitung. 2. Die Gesamtdurchführung. 3. Pflege der Beziehungen. - Organisationsschema und Erklärungen dazu. |
Entstehungszeitraum: | 02.1967 |
Archivalienart: | Bandeintrag |
Stufe: | Teileinheit |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1997 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1789506 |
|