Titel: | Vortrag von Prof. B. Fischer. - In: Echo SMB, 29, No 2, S. 52-65 1. Frage Warum hat man nicht ganze Arbeit gemacht und die charismatische Freiheit des Zelebranten wiederhergestellt? 2. Frage: Ist das nicht irgendwie bedenklich, dass in der katholischen Kirche auf einmal äussere Dinge - höchst ehrwürdig, aber immer äussere Dinge - hochgespielt werden? 3. Frage: Warum nun auf einmal diese hektische Unruhe auch in der Kirche? 4. Frage: Will man denn die Menschen gar nicht mehr zu sich kommen lassen? 5. Frage: War das denn nicht wunderbar, dass man sich überall auf der Welt in der Messe zu Hause fühlte? 6. Frage: Ist nicht zu fürchten, dass die Reform praktisch die Kirchenchöre gewissermassen ausser Betrieb setzt, sie arbeitslos macht? 7. Frage: Muss man denn nicht zugeben, dass die lateinische Liturgie feierlicher war, irgendwie würdiger, geheimnisvoller? 8. Frage: Muss das mit dem "Amen-Sagen" bei der Kommunion so bleiben? 9. Frage: Ist eigentlich viel gewonnen, wenn nächstens alle das Vater unser lateinisch oder deutsch mitsingen dürfen? War das nicht schön, dass der Priester dieses Gebet im Namen aller gebetet oder gesungen hat? 10. Frage: Sollte man nicht jetzt kurzentschlossen auf Mystifizierung, Umständlichkeiten und Hebräismen verzichten und das Volk auf den Gruss des Zelebranten antworten lassen: "Und auch mit Dir" und nicht: "Und mit deinem Geiste"? 11. Frage: Führt die Konzelebration im Endeffekt nicht zu einer weiteren Klerikalisierung der Messe und zur Zurückdrängung des Bewusstsein vom Priestertum aller Gläubigen? 12. Frage: Wäre es nicht besser gewesen im Hinblick auf die eintönige Wiederkehr ein und derselben Lesung oft in der gleichen Woche, dass man die Lesung lateinisch gelassen hätte? 13. Frage: Wird das nich schrecklich langweilig werden, wenn es in Zukunft stereotyp jeden Sonntag heissen wird: "Soeben haben wir im Evangelium gehört...", da ja das Konzil die Homilie vorgeschrieben hat? 14. Frage: Verlangt die Neuordnung nicht gebieterisch, dass immer versus populum zelebriert wird? |
Entstehungszeitraum: | 03.1965 |
Archivalienart: | Bandeintrag |
Stufe: | Teileinheit |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1995 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
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