URK 679/13734 Der päpstliche Nuntius Domenico Passionei verordnet, dass bei Wahlen von Äbtissinnen in Eschenbach neben dem apostolischen Abgesandten oder dessen Stellvertreter niemand als zwei Scrutatoren, zwei Zeugen und ein Schreiber, die alle von Hof der Nuntiatur oder aus dem Zisterzienserorde

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 679/13734
Titel:Der päpstliche Nuntius Domenico Passionei verordnet, dass bei Wahlen von Äbtissinnen in Eschenbach neben dem apostolischen Abgesandten oder dessen Stellvertreter niemand als zwei Scrutatoren, zwei Zeugen und ein Schreiber, die alle von Hof der Nuntiatur oder aus dem Zisterzienserorden sein sollen, in die Klausur hineingelassen werden sollen. Zeitgenössische Kopien.
Entstehungszeitraum:03.07.1726
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch und Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1756
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1660039
 
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