URK 673/13551 Schultheiss und Rat zu Willisau erkennen auf eine Klage des Klosters St. Urban, dass Niklaus Klöry von Altbüron ein Leibeigener des Klosters St. Urban sei und als solcher ihm nach Schuldigkeit leisten solle., 1520.04.19 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 673/13551
Titel:Schultheiss und Rat zu Willisau erkennen auf eine Klage des Klosters St. Urban, dass Niklaus Klöry von Altbüron ein Leibeigener des Klosters St. Urban sei und als solcher ihm nach Schuldigkeit leisten solle.
Entstehungszeitraum:19.04.1520
Entstehungszeitraum, Anm.:1520, donstag vor sant Jörgen tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Wilhelm Herport, Schultheiss von Willisau. Aufgedrücktes Siegel fehlt.
Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1550
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1659998
 
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