URK 664/13298 Schultheiss und Rat der Stadt Solothurn zeigen dem Abt von St. Urban an, dass sie, bei aller Anerkennung der Paternatsrechte des Klosters demselben doch nicht das Recht zugestehen können, in Deitingen den Kirchmeier zu wählen; sie nehmen dieses Recht als Besitzer der Gerichtsbarkeit

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 664/13298
Titel:Schultheiss und Rat der Stadt Solothurn zeigen dem Abt von St. Urban an, dass sie, bei aller Anerkennung der Paternatsrechte des Klosters demselben doch nicht das Recht zugestehen können, in Deitingen den Kirchmeier zu wählen; sie nehmen dieses Recht als Besitzer der Gerichtsbarkeit für sich selber in Anspruch; sie werden auch nicht dulden, dass an öffentlichen Gebäuden wie am Kirchturm in Deitingen Wappen gemalt werden.
Entstehungszeitraum:13.07.1583
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1613
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1659919
 
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