URK 637/12689 Schultheiss und Rat von Bern erkennen, dass die Balzenwiler dem Priester in Pfaffnau nicht mehr als fünf Schilling für den Heuzehnten geben müssen., 1670.07.10 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 637/12689
Titel:Schultheiss und Rat von Bern erkennen, dass die Balzenwiler dem Priester in Pfaffnau nicht mehr als fünf Schilling für den Heuzehnten geben müssen.
Entstehungszeitraum:10.07.1670
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1700
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1659785
 
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