URK 642/12787-12790 Schultheiss, Kleiner und Grosser Rat von Bern erkennen, dass der Bodenzins ab der Badstube zu Roggwil dem Kloster St. Urban gehöre, dass aber das Kloster kein Recht haben soll, auf der Allmend zu Roggwil zu bauen oder bauen zu lassen und Zinse darauf zu schlagen ohne Einwilligu

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 642/12787-12790
Titel:Schultheiss, Kleiner und Grosser Rat von Bern erkennen, dass der Bodenzins ab der Badstube zu Roggwil dem Kloster St. Urban gehöre, dass aber das Kloster kein Recht haben soll, auf der Allmend zu Roggwil zu bauen oder bauen zu lassen und Zinse darauf zu schlagen ohne Einwilligung der ganzen Gemeinde daselbst.
Entstehungszeitraum:07.02.1527 - 09.02.1527
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Stadt Bern, Papiersiegel aufgedrückt.
Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Berner Vidimus pag. 656.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1557
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1659680
 
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