URK 634/12614 Rudolf und Ulrich von Balm sowie Heinrich und Ulrich von Grünenberg vermitteln im Streit zwischen der Johanniterkommende Thunstetten und dem Kloster Sankt Urban um den Kirchensatz von Lotzwil, den Zehnten von den Gütern des Klosters in der Pfarrei Thunstetten und den Lauf der Langete

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 634/12614
Titel:Rudolf und Ulrich von Balm sowie Heinrich und Ulrich von Grünenberg vermitteln im Streit zwischen der Johanniterkommende Thunstetten und dem Kloster Sankt Urban um den Kirchensatz von Lotzwil, den Zehnten von den Gütern des Klosters in der Pfarrei Thunstetten und den Lauf der Langeten: Sankt Urban tritt den Kirchensatz von Lotzwil gegen das Patronatsrecht an der Kirche von Waldkirch (bei Bipp) ab; der Zehnt muss von allen Gütern des Klosters in der Pfarrei Thunstetten entrichtet werden mit Ausnahme des Neubruchzehnten in Schoren und in den Wäldern, die das Kloster selbst vornimmt; bei Lotzwil dürfen die Johanniter die Langeten zwei Jucharten breit nutzen und ableiten, unterhalb aber muss sie in das alte Bett geleitet werden und darf von Sankt Urban nach Belieben bis zur Einmündung in die Aare genutzt werden.
Abschrift aus dem 17. Jahrhundert.
Entstehungszeitraum:24.08.1269
Entstehungszeitraum, Anm.:Roggwil, 1269 nono kalendas septembris.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch

Angaben zu verwandtem Material

Originale (Existenz, Aufbewahrungsort):StA Bern, Fach Aarwangen.
Veröffentlichungen:Fontes Rerum Bernensium 2, Nr. 670. Quellenwerk I/1, Nr. 1027.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1299
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1659531
 
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