URK 629/12524 Felix Seeberger, Weibel, und das Gericht von Wangen erkennen, dass die Leute von Schoren, die sich in Langenthal niederlassen, das Einzugsgeld zahlen sollen. \ Abschrift., 1588.02.01 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 629/12524
Titel:Felix Seeberger, Weibel, und das Gericht von Wangen erkennen, dass die Leute von Schoren, die sich in Langenthal niederlassen, das Einzugsgeld zahlen sollen.
Abschrift.
Entstehungszeitraum:01.02.1588
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Trägermaterial:Papier
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1618
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1659494
 
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