URK 612/12181 Schultheiss und Rath von Luzern bestätigen den Spruch von Vogt, Schultheiss und Rath zu Willisau sub. 21. Feb. 1668, betreffend zwei Malter aeque Bodenzins, welche dem Kloster St. Urban zu Schötz und Egolzwil zuständig sind aber seit etlichen Jahren nicht mehr gegeben wurden. Doch so

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 612/12181
Titel:Schultheiss und Rath von Luzern bestätigen den Spruch von Vogt, Schultheiss und Rath zu Willisau sub. 21. Feb. 1668, betreffend zwei Malter aeque Bodenzins, welche dem Kloster St. Urban zu Schötz und Egolzwil zuständig sind aber seit etlichen Jahren nicht mehr gegeben wurden. Doch soll nur der neue Schaffner den rückständigen Zins auf drei Jahre nachfordern können.
Entstehungszeitraum:11.12.1668
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1698
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1590047
 
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