URK 606/12108 Schultheiss und Rath der Stadt Luzern erkennen, dass Martin Grütters sel. Erben ab dem von Gabriel Bösch erkauften Gut dem Kloster St. Urban den Er- und Erbschatz nicht zu geben schuldig seien, weil Grütter vor der Zufertigung des Gutes und vor St. Martinstag gestorben sei. Des Klost

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 606/12108
Titel:Schultheiss und Rath der Stadt Luzern erkennen, dass Martin Grütters sel. Erben ab dem von Gabriel Bösch erkauften Gut dem Kloster St. Urban den Er- und Erbschatz nicht zu geben schuldig seien, weil Grütter vor der Zufertigung des Gutes und vor St. Martinstag gestorben sei. Des Klosters Ehr- und Erbschatz Rechte auf dies Gut werden hingegen gewahrt.
Entstehungszeitraum:21.01.1743
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1773
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1589193
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it
Archivkatalog Staatsarchiv Luzern