URK 598/11958 Untervogt und Weibel von Reiden, namens einer ganzen Gemeinde daselbst, geloben vor Schultheiss und Rath zu Willisau, dass sie jährlich einen Bodenzins von 3 Viertel Roggen und 6 Viertel Haber von und ab ihrer Allmend, genannt Ebnit, dem Hans Meyer von Reiden und seinen Erben zu ewig

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 598/11958
Titel:Untervogt und Weibel von Reiden, namens einer ganzen Gemeinde daselbst, geloben vor Schultheiss und Rath zu Willisau, dass sie jährlich einen Bodenzins von 3 Viertel Roggen und 6 Viertel Haber von und ab ihrer Allmend, genannt Ebnit, dem Hans Meyer von Reiden und seinen Erben zu ewigen Zeiten zu zahlen schuldig sind.
Entstehungszeitraum:26.11.1556
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Luzerner Vidimus Nr. 3, pag. 325;
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1586
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1589080
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it
Archivkatalog Staatsarchiv Luzern