URK 594/11891 Hartmann von Bubenberg, Propst und das Kapitel Zofingen urkunden, dass ihr Knecht Jenni Stapfer zu Knutwyl, weil er ohne Erlaubnis der Stift ein Weib, welches nicht des Hofes Gnossin (?) war, zur Ehe nahm, mit ihm übereingekommen, all sein Gut der Stift abzutretten. Dagegen erhät er

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 594/11891
Titel:Hartmann von Bubenberg, Propst und das Kapitel Zofingen urkunden, dass ihr Knecht Jenni Stapfer zu Knutwyl, weil er ohne Erlaubnis der Stift ein Weib, welches nicht des Hofes Gnossin (?) war, zur Ehe nahm, mit ihm übereingekommen, all sein Gut der Stift abzutretten. Dagegen erhät er Verzeihung des Geschehenen und er und seine Kinder können sein voriges Gut alles benutzen, mit Ausnahme einer Matte, in den Reben gelegen , welche nach seinem Absterben dem Gotteshaus zufällt.
Entstehungszeitraum:23.06.1413
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1443
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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