URK 592/11849 Spruch von Schultheiss und Rath von Luzern, dass in Bestättigung der Urkunden von 1598 und 1641 betreffend die Bewilligung für die Gemeinde Alberswil das Stierenmoos und die Mööser beim guten Brunnen einzuschlagen, diese Mööser künftig weder verkauft noch versetzt, weder abgemäht noc

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 592/11849
Titel:Spruch von Schultheiss und Rath von Luzern, dass in Bestättigung der Urkunden von 1598 und 1641 betreffend die Bewilligung für die Gemeinde Alberswil das Stierenmoos und die Mööser beim guten Brunnen einzuschlagen, diese Mööser künftig weder verkauft noch versetzt, weder abgemäht noch angesät werden dürfen sondern zu Weidgang belassen werden sollen. Ein geschehener Verkauf eines Einschlags wird daher aufgehoben und der vom Kloster St. Urban davon geforderte Erschatz wegerkannt.
Copia.
Entstehungszeitraum:12.05.1688
Entstehungszeitraum, Anm.:Luzern
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1718
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1589056
 
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