URK 583/11710 Schultheiss der Stadt und der Länder der Stadt Luzern nehmen das Kloster St. Urban in ihr bürgerrecht auf, dafür zahlt das Kloster zehn Pfund Pfennige Zofinger Münz und verspricht bei allfälligen Landsteuern mit 10 Pfund Pfennigen beizusteuern, allfällige Streitigkeiten mit Luzernern

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 583/11710
Titel:Schultheiss der Stadt und der Länder der Stadt Luzern nehmen das Kloster St. Urban in ihr bürgerrecht auf, dafür zahlt das Kloster zehn Pfund Pfennige Zofinger Münz und verspricht bei allfälligen Landsteuern mit 10 Pfund Pfennigen beizusteuern, allfällige Streitigkeiten mit Luzernern vor den Rath in Luzern oder den Vogt in Willisau auszufechten und allfällig begehrte Rathsboten in seinen Kosten zu halten; die Stadt und das Kloster sind sich aber gegeneinander kein Pfand, sondern sie Freiheiten und Rechte werden vorbehalten.
Der Gegenbrief, besiegelt von Abt Heinrich von dem Convent von St. Urban befindet sich im Staatsarchiv.
Entstehungszeitraum:07.08.1416
Entstehungszeitraum, Anm.:Luzern
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Luzerner Vidimus pag, 119; Schwarzbuch 146, b.
Veröffentlichungen:Der Geschichtsfreund V, 282
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1446
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1588168
 
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