Identifikationsbereich |
Titel: | Friedensrichterverband des Kantons Luzern |
Stufe: | Provenienz |
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Informationsbereich |
Existenzzeitraum: | 1954 - 2011 |
Tätigkeitsbereich: | "Die Friedensrichter erfüllen in unserer Gesellschaft eine wichtige und gewissenhafte Aufgabe. Sie sind für zivilrechtliche Streitigkeiten auf Gemeindeebene zuständig. Sie versuchen zu vermitteln und, wenn immer möglich, einen Vergleich zwischen den streitenden Parteien zu erreichen, um einen unliebsamen Gerichtsprozess zu vermeiden." (aus: PA 1234/24: Zeitungsausschnitte, 19.03.10) "Ein Friedensrichter hat vielfältige und komplexe Aufgaben. Streitigkeiten unter Nachbarn und Ehrverletzungen kommen auch vor, bilden aber nicht die Mehrheit der Fälle, sie behandeln im Gegensatz zu den gängigen Klischees sehr unterschiedliche Fälle, bei denen es auch um Geldbeträge in Millionenhöhe gehen kann." (aus: PA 1234/24: Zeitungsausschnitte, 26.05.10) |
Verwaltungsgeschichte / Biogr. Angaben: | Ein erster Vorstoss zur Gründung eines Friedensrichterverbandes wurde bereits am 18. Februar 1930 bei einer Versammlung im Hotel Union in Luzern vorgenommen. Dieser Anlauf wurde aber nicht seriös weiterverfolgt. Erst wieder 1952-53 wurden aktive Vorstösse durch die Initiative von Anton Dubach, Friedensrichter von Hergiswil bei Willisau, gemacht, die dann am 16. Januar 1954 zur Gründungsversammlung des Friedensrichterverbandes des Kantons Luzern führte. Anton Dubach wurde erster Präsident. 2011 wurde im Zuge der Einführung der neuen Schweizer Zivilprozessordnung der Verband aufgelöst. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1580854 |
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