URK 568/11420 Schultheiss und Rat von Luzern bestimmen, dass die Leute von Ebersecken, die dem Kloster Rathausen noch den Ehrschatz schulden, diesen bezahlen sollen., 1636.07.03 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 568/11420
Titel:Schultheiss und Rat von Luzern bestimmen, dass die Leute von Ebersecken, die dem Kloster Rathausen noch den Ehrschatz schulden, diesen bezahlen sollen.
Entstehungszeitraum:03.07.1636
Entstehungszeitraum, Anm.:1636 den 3ten julii.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt (Sekretsiegel).
Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:beschädigt
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1666
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1571474
 
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