URK 568/11413 Schultheiss und Rat von Luzern regeln die Bezahlung der jährlichen Bodenzinse und der Ehrschätze von verkauften Erblehen und ehrschätzigen Gütern der Klöster Ebersecken, Neuenkirch und Rathausen. \ Abschrift auf Papier., 1597.12.15 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 568/11413
Titel:Schultheiss und Rat von Luzern regeln die Bezahlung der jährlichen Bodenzinse und der Ehrschätze von verkauften Erblehen und ehrschätzigen Gütern der Klöster Ebersecken, Neuenkirch und Rathausen.
Abschrift auf Papier.
Entstehungszeitraum:15.12.1597
Entstehungszeitraum, Anm.:1597 uff montag nach Lucie.
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zur Benutzung

Physische Beschaffenheit:beschädigt; Verfärbungen
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1627
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1571469
 
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