URK 555/11157 Streit zwischen dem Kanoniker Lollier, dem Germanus- und Mauritius-Stift in Speyer sowie der Stadt Speyer einerseits und dem Franziskanerkloster anderseits: \ Der Rat der Stadt Speyer stellt fest, dass der Kirchhof des Franziskanerklosters als Allmendland der Stadt Speyer gelte. Ausz

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:URK 555/11157
Titel:Streit zwischen dem Kanoniker Lollier, dem Germanus- und Mauritius-Stift in Speyer sowie der Stadt Speyer einerseits und dem Franziskanerkloster anderseits:
Der Rat der Stadt Speyer stellt fest, dass der Kirchhof des Franziskanerklosters als Allmendland der Stadt Speyer gelte. Auszug.
Entstehungszeitraum:08.04.1767
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1797
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1571254
 
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