Signatur: | FA 102/1 |
Titel: | Staldenhof. Friedhag im Willberg. Stiftung einer Messe Der Landvogt zu Willisau urkundet. Es erschienen anlässlich der Zwingbesatzung vor ihm und Schultheiss Batt Walthert 1) die Gemeinde Gettnau und 2) Hans Jost im Stalden. Dieser beklagte sich, dass er nach dem Vertrag zwischen Willisau und Gettnau von 1684 den Gettnau überbundenen Teil des Friedhags allein zu unterhalten habe. Es wird entschieden, beide Parteien sollen einander helfen, den Hag zu machen. Nachher soll Jost den Hag acht Jahre allein unterhalten und das Holz aus dem Wald der Gettnauer beziehen. Sind die acht Jahre vorbei und der Hag verrottet, sollen die Gettnauer dem Jost wiederum helfen, den Hag zu machen, und so weiter alle acht Jahre. Was die Messe betrifft, die Jost jährlich den Gettnauern versprochen hat, so wollten die Richter daraus keine ewige Beschwerde auf dem Stalden errichten. Dafür soll Jost dem Seckelmeister innerhalb eines Monats 20 Gulden einhändigen, wovon die Gettnauer in ihrer Kapelle jährlich eine Messe lesen lassen sollen. Original. Papier Oblatensiegel des Landvogts klebt. Abschrift: Zwinglibell 1697, S. 79-81 Nachtrag 1714 November 26 Die Gemeinde und Hans Jost im Stalden einigen sich wegen des Unterhalts des Ehags im Ziegelgraben durch Jost allein und wegen des Anteils von Jost an der Nutzniessung der Munimatte wie andere Twingsgenossen. |
Entstehungszeitraum: | 29.05.1685 - 26.11.1714 |
Konkordanz: | AB 18 |
Archivalienart: | Mikrofilm |
Stufe: | Archiveinheit |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1744 |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1524309 |
|