FA 102/1 Stierenrecht \ Der Landvogt und der Schultheiss von Willisau entscheiden im Streit zwischen 1) der Gemeinde Gettnau und 2) Uli Baumann, der von Gettnau in den Twing Ebersecken gezogen ist, aber im Zwing Gettnau einen Acker verkaufte, wobei er sich das Stierenrecht vorbehielt. Er darf nur

Archivplan-Kontext


Signatur:FA 102/1
Titel:Stierenrecht
Der Landvogt und der Schultheiss von Willisau entscheiden im Streit zwischen 1) der Gemeinde Gettnau und 2) Uli Baumann, der von Gettnau in den Twing Ebersecken gezogen ist, aber im Zwing Gettnau einen Acker verkaufte, wobei er sich das Stierenrecht vorbehielt. Er darf nur noch zwei Jahre lang auftreiben, bis dahin muss er es verkauft haben, nachher nimmt es die Gemeinde Gettnau gegen Entschädigung in ihre Hand.
Original. Papier
Oblatensiegel des Landvogts klebt.
Entstehungszeitraum:29.04.1682
Konkordanz:BA 15
Archivalienart:Mikrofilm
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1712
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1524306
 
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