FA 102/1 Tauner dürfen nicht ausserhalb des Dorfs bauen. \ Schultheiss und Rat zu Willisau entscheiden im Streit zwischen der Gemeinde Gettnau und drei Taunern, die von der Gemeinde Land zugewiesen erhielten und nun das Dorf verlassen und auf ihrem Land Behausungen errichten wollen. Entscheid: die

Archivplan-Kontext


Signatur:FA 102/1
Titel:Tauner dürfen nicht ausserhalb des Dorfs bauen.
Schultheiss und Rat zu Willisau entscheiden im Streit zwischen der Gemeinde Gettnau und drei Taunern, die von der Gemeinde Land zugewiesen erhielten und nun das Dorf verlassen und auf ihrem Land Behausungen errichten wollen. Entscheid: die Tauner sollen nie das Recht haben, das Dorf und ihre alten Hofstätten zu verlassen und ausserhalb zu bauen.
Original. Papier
Oblatensiegel von Stadt und Amt Willisau klebt.
Entstehungszeitraum:03.09.1620
Konkordanz:AB 12
Archivalienart:Mikrofilm
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1650
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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