| |
Allgemeine Information |
| Signatur: | PS 161/3 |
| Titel: | Urteil im Streit zwischen Dagmersellen und Nebikon um Acherum und Feldfahrt der Schweine
1559 November 23 (Donnerstag nach dem Fest Unserer Lieben Frauen Aufopferung) Schultheiss und Rat zu Willisau Urkunden, dass vor ihnen die Amtsgenossen einer ganzen Gemeinde zu Dagmersellen und jene der ganzen Gemeinde zu Nebikon erschienen. Der langjährige Streit dreht sich um Acherum (d.h. Eichelmast in den Wäldern) und Feldfahrt ihrer Schweine, was schon einige Male vor dem Rat verhandelt wurde. Erkannt: Beide Parteien sollen mit ihren Schweinen hinter ihrem Ehag (Grenzzaun) bleiben, mit der Ausnahme, dass die von Nebikon jede Woche während eines Tages, nämlich am Montag, mit ihren Schweinen über den Zaun zu denen von Dagmersellen fahren und dort weiden dürfen, aber nur bis an den Stempfeibach und bis an den Ganzenberg. An den andern Tagen müssen die Nebiker die Hölzer und Felder der Dagmerseller in Ruhe lassen. Es siegelt Peter Knöwbuler, der Zeit Schultheiss zu Willisau mit seinem eigenen Siegel. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt, für jede Partei eine.
Original: Gemeindearchiv Nebikon. Alte Nummer 12 2. Pergament. Infolge Einwirkung von Feuchtigkeit ist der Text an wenigen Stellen beeinträchtig. 31,4 cm x 24 cm. Pergamentstreifen für Siegel vorhanden, Siegel fehlt. |
| Entstehungszeitraum: | 23.11.1559 |
| Archivalienart: | Akte |
| Stufe: | Archiveinheit |
| |
Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1589 |
| Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
| |
URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1522990 |
| |