URK 699/14206 Urkunde, dass die Bauern in Günikon ihr Bauholz ohne Bewilligung des Komturs zu Hohenrain nicht hauen dürfen, nebst Bestimmungen über das Verhalten der Waldhirten daselbst., 1250 (ca.) (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 699/14206
Titel:Urkunde, dass die Bauern in Günikon ihr Bauholz ohne Bewilligung des Komturs zu Hohenrain nicht hauen dürfen, nebst Bestimmungen über das Verhalten der Waldhirten daselbst.
Entstehungszeitraum:ca. 1250
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Komturei Hihenrain.

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Quellenwerk I/3, Nr. 56.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1280
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1496262
 
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