URK 692/14015 Schultheiss und Rat der Stadt Luzern schreiben an die Tagsatzung, Johann Hort, Komtur zu Hohenrain, weigere sich vor ihnen gegen den Johanniter Hans von Sengen, wohnhaft in Aesch, Recht zu nehmen weil Streitigkeiten zwischen Ordensbrüdern vor den Ordensmeister gehören; sie ersuchen s

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 692/14015
Titel:Schultheiss und Rat der Stadt Luzern schreiben an die Tagsatzung, Johann Hort, Komtur zu Hohenrain, weigere sich vor ihnen gegen den Johanniter Hans von Sengen, wohnhaft in Aesch, Recht zu nehmen weil Streitigkeiten zwischen Ordensbrüdern vor den Ordensmeister gehören; sie ersuchen sie um Wahrung der Rechte des Ordens.
Entstehungszeitraum:29.07.1463
Entstehungszeitraum, Anm.:1463 Freitag nach St. Jakobs Tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1493
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1496142
 
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