PA 331 Graf, Kurt, Prof. Dr. med.: Nachlass (Gehörlosenforschung), 1700-1993 (Akzession)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:PA 331
Signatur-Bereich:PA 331/1 - PA 331/933
Titel:Graf, Kurt, Prof. Dr. med.: Nachlass (Gehörlosenforschung)
Entstehungszeitraum:1700 - 1993
Stufe:Akzession

Angaben zum Umfang

Laufmeter:3,70

Angaben zum Kontext

Bestandesgeschichte:Professor PD Dr. med. Kurt Graf-Byland (1916 – 1996) war in den Jahren 1955-1981 Chefarzt der Hals-Nasen-Ohren-Klinik des Kantonsspitals Luzern und betrieb daneben offenbar an der Alpenstrasse 1 in Luzern eine Privatpraxis. Er führte Untersuchungen und Forschungen durch um seine These zu beweisen, dass die Gehörlosigkeit bei 80% der Fälle vererbt sei. Nach seiner Pensionierung 1981 hielt er sich viel im Staatsarchiv Luzern auf, um verwandtschaftliche Beziehungen zwischen gehörlosen Personen festzustellen und zu überprüfen. Nach seinem Tod gelangte das gesamte Forschungsmaterial durch Frau Graf, Ehefrau, ins Staatsarchiv Luzern.

Es ist eindrücklich, welche Menge Material Professor Graf in Zusammenarbeit mit Herrn Rellstab, alt Spitalarchivar, Glarus, zusammengetragen hat. Mit standardisierten Briefen hat er von betroffenen Familien und Zivilstandsämtern für ihn wichtige Informationen erhalten, die er in Stammbäumen weiterverarbeitet hat. Ob er jedoch den Nachweis für seine These erbringen konnte, bleibt ungewiss. Im gesamten Nachlass finden sich keine schlüssigen Ergebnisse oder Abhandlungen dazu. Bei der Literatur (Papierverzeichnis Seite 73) sind einzig drei von ihm verfasste medizinische Artikel abgelegt.
Erwerbsart:Schenkung
Eingangsdatum:18.08.1997

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Allgemeines
Der Nachlass besteht hauptsächlich aus Personendossiers und zu einem kleinen Teil aus Stammbäumen und Fachliteratur zur Gehörlosigkeit, teilweise gekoppelt mit andern Krankheitsbildern. Die Personendossiers können folgende Materialien enthalten: Krankengeschichte mit Untersuchungsergebnissen oder Operationsberichten, Familienforschungsergebnisse durch briefliche Anfrage und Stammbäume, Fotos mit oder ohne Negative, Dias, Drucksachen oder Literatur, Formular der Sonderschule Hohenrain mit Ein- und Austrittsdatum.
Der Abschnitt Literatur (Papierverzeichnis Seite 73-75) enthält sowohl Artikel und Bücher allgemein zum Gehörlosenwesen und zur Gehörlosigkeit als auch medizinische Abhandlungen, teils zu speziellen Syndromen und Missbildungen. Diese Titel und Autoren sind nicht einzeln sondern nur summarisch ins Register aufgenommen worden.

Im Einzelnen:
Verzeichnisse 1720-1986, Personendossiers gehörloser Personen Kanton Luzern 1820-1987, Kanton Aargau 1931-1986, Kanton Appenzell 1908-1976, Kanton Basel 1933-1960, Kanton Bern 1890-1972, Kanton Freiburg 1936-1966, Kanton Graubünden 1940-1984, Kanton Jura 1952, Kanton Nidwalden 1905-1977, Kanton Obwalden 1887-1978, Kanton Sankt Gallen 1935-1963, Kanton Schaffhausen 1959-1969, Kanton Schwyz 1888-1983, Kanton Solothurn 1909-1965, Kanton Thurgau 1953, Kanton Tessin 1950-1968, Kanton Uri 1896-1979, Kanton Wallis 1904-1984, Kanton Zug 1902-1973, Kanton Zürich 1944-1969, Fürstentum Liechtenstein 1873-1948, Stammbäume 1700-1980, Literatur 1883-1993.
Ordnung und Klassifikation:Im Repertoriumeintrag zu den Personendossiers sind vermerkt: Name, evtl. Mädchenname, Vorname, Heimatorte (falls nicht vorhanden Wohnort), Geburtsdatum, Hohenrain in Klammern, wenn die Person in der Sonderschule in Hohenrain geschult worden ist, eventuell vorhandene Fotos, Negative oder Dias und spezielle Krankheiten. Auf den Zusatzvermerk "Schulung in Hohenrain" darf man sich nicht vollständig verlassen. Es wird auch bei Dossiers ohne diesen Vermerk Personen geben, die in Hohenrain geschult worden sind.

Die Stammbäume weisen verschiedene Formate auf von A4, meistens jedoch A3, bis meterlang gerollt oder zusammengefaltet. In den Unterlagen verwendete Professor Graf zwei verschiedene Begriffe, nämlich Teilstammbaum und Sammelstammbaum. Unter Teilstammbäumen verstand er jene, die hauptsächlich den Stamm einer Familie aufzeigen. Diese sind deshalb vorwiegend in den Personendossiers abgelegt. Seine Sammelstammbäume umfassen mehrere Familien und zeigen auch Verwandtschaften auf. Da es bei diesen nicht möglich war, alle Namen separat zu erfassen, sind sie kantons- oder ämterweise nach Heimatorten zusammengefasst und abgelegt. Es ist empfehlenswert, Einzelpersonen sowohl bei den Personendossiers als auch bei den Sammelstammbäumen (Papierverzeichnis Seite 72) zu suchen. Gehörlose Personen wurden auf den Stammbäumen farbig markiert und besitzen meistens ein eigenes Personendossier. Im Repertorium und Register ist nicht unterschieden worden zwischen Teilstammbäumen und Sammelstammbäumen, wir verwendeten einheitlich den Begriff Stammbäume.

Professor Graf verwendete oft Abkürzungen, hier eine Auswahl der meist gebrauchten:
- WO Wohnort
- HO Heimatort
- HR Hohenrain, Schulung
- ZA Zivilstandsamt
- 29/116 Signatur der Filmrollen von Pfarrbüchern im Staatsarchiv Luzern: FA 29

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es ist eine verlängerte Schutzfrist für Personendaten zu beachten. Bei den angegebenen Daten handelt es sich bei den Personendossiers um Geburtsdaten, nicht um den Zeitpunkt der Entstehung des Dossiers.

Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv.
Erschliessungsgrad:detailliert
Findhilfsmittel:REP 71/37 (Privatarchive)
(älteres Verzeichnis in das Archivsystem importiert 2010)
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2063
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=139072
 
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