URK 451/8108 Schultheiss und Rat von Luzern regeln Fall und Ehrschatz auf den Gütern in Horw, die vom Stift im Hof beansprucht werden. \ Nachtrag vom 14. Juli 1702. \ Die Urkunde blieb unfertig und wurde nicht besiegelt., 1610.03.11-1702.07.14 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 451/8108
Titel:Schultheiss und Rat von Luzern regeln Fall und Ehrschatz auf den Gütern in Horw, die vom Stift im Hof beansprucht werden.
Nachtrag vom 14. Juli 1702.
Die Urkunde blieb unfertig und wurde nicht besiegelt.
Entstehungszeitraum:11.03.1610 - 14.07.1702
Entstehungszeitraum, Anm.:1610 uff donstag vor dem sonntag oculi in der fasten.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1732
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1310821
 
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