URK 449/8066 Vor Hermann von Isny, Domherr von Konstanz, wendet Rudolf Mörlin als Vertreter der Beklagten (Renz) ein, dass der Richter vom Offizial von Konstanz nur für notorische Zinse deputiert worden sei; die Klage gegen die Renz beziehe sich aber nicht auf notorische Dinge, weshalb der Richter

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 449/8066
Titel:Vor Hermann von Isny, Domherr von Konstanz, wendet Rudolf Mörlin als Vertreter der Beklagten (Renz) ein, dass der Richter vom Offizial von Konstanz nur für notorische Zinse deputiert worden sei; die Klage gegen die Renz beziehe sich aber nicht auf notorische Dinge, weshalb der Richter dazu keine Kompetenz habe. Er fordert Freispruch für seine Partei, legt Protest "de expensis contumaciae" ein und bestreitet die Vollmacht Heinrichs von Wissenburg für den Konvent.
Vor Hermann von Isny, Domherr von Konstanz, bevollmächtigter Richter der Kurie von Konstanz im Prozess von Propst und Konvent des Klosters Luzern gegen Ulrich, Johann und Franz Renz, Söhne des Conrad Renz von Luzern, erscheinen am 6. April Heinrich von Wissenburg für die Kläger und Rudolf Mörlin für die Beklagten; der Richter setzt für das Vorbringen der Einwände den 29. April als Termin an.
Entstehungszeitraum:04.04.1321 - 06.04.1321
Entstehungszeitraum, Anm.:1321, sabbato ante dominicam, qua cantatur iudica/1321 feria secunda post dominicam, qua cantatur iudica.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Quellenwerk I/2, Nr. 1056, 1057.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1351
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1309618
 
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